Fachmann/frau Gesundheit (Nachholbildung Art. 32 BBV)
Um eine Ausbildung nach Artikel 32 BBV zu absolvieren gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 22 Jahre bei Ausbildungsstart
- Zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens (Stichtag 30. Juni) benötigen die Lernenden eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren, wovon mind. 3 Jahre in der Pflege und Betreuung absolviert wurden (mit 100 % Pensum). Ziel bei Abschluss sind 300 %.
- Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV (Kostengutsprache vom Amt für Berufsbildung des Wohnkantons)
- Abschluss oder Anerkennung Allgemeinbildung (ABU)
- Voraussetzung für das Erlernen des FaGe-Berufs ist ein Deutsch-Niveau B2 und zusätzlich interne Abklärungen über ausreichende Sprachkenntnisse
Bei Interesse darfst du dich gerne bei uns melden.
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